Fall Details

Ungültiger Beschluss in der Eigentümerversammlung erfolgreich angefochten

Ausgangssituation:

Thomas K., ein Immobilienverwalter, betreute eine Wohnanlage mit 30 Eigentümern. In der jährlichen Eigentümerversammlung wurde ein Beschluss gefasst, der die Instandhaltungsrücklage drastisch erhöhte, ohne dass eine detaillierte Begründung oder Kostenaufstellung vorgelegt wurde.

Mehrere Eigentümer beschwerten sich über die fehlende Transparenz und zweifelten die Rechtmäßigkeit des Beschlusses an. Dennoch wurde der Beschluss mehrheitlich angenommen und sollte umgesetzt werden.

Problem:

Fehlende wirtschaftliche Begründung für die Erhöhung der Rücklage.
Mangelhafte Protokollierung der Versammlung.
Keine individuelle Prüfung der finanziellen Belastung für die Eigentümer.
Rechtliche Unsicherheiten, ob der Beschluss überhaupt gültig ist.

Thomas K. kontaktierte die Kanzlei Spiekermann, um den Beschluss rechtlich prüfen und gegebenenfalls anfechten zu lassen.

To guarantee that a trial is fair, discretion is essential. The insurer’s argument would have eliminated the judge’s ability to dismiss a jury even in cases where the jury was deemed incapable of understanding the facts. There would be severe repercussions from this.

  • Frau Spiekermann analysierte die Versammlungsprotokolle & stellte fest, dass wesentliche Formalien nicht eingehalten wurden.
  • Es wurde eine gerichtliche Anfechtungsklage nach § 46 WEG beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
  • Im Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäß zustande gekommen war.

Ergebnis:

Beschluss wurde aufgehoben – die Eigentümer mussten die erhöhte Rücklage nicht zahlen.
Klarstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Versammlungen.
Einsparung von mehreren Tausend Euro für die betroffenen Eigentümer.

🔹 Thomas K., der Verwalter, äußerte sich erleichtert:
„Dank Frau Spiekermanns Fachwissen konnten wir eine große finanzielle Belastung für unsere Eigentümer abwenden. Ihre professionelle & kompetente Beratung hat uns geholfen, den fehlerhaften Beschluss erfolgreich anzufechten.“

Übersicht

  • Klient:

    Thomas K.

  • Jahr:

    2025

  • Bereich:

    WEG-Recht

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