Maklerrecht & Vertragsrecht

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Maklerrecht & Vertragsrecht – Rechtssicherheit für Immobilienkäufer, Verkäufer & Makler bei komplexer Rechtslage.

Ihr Partner für Maklerrecht & Vertragsrecht

Das deutsche Makler- und Vertragsrecht durchlebt die tiefgreifendsten Veränderungen seiner Geschichte. Bestellerprinzip, Halbteilungsgrundsatz und verschärfte Verbraucherschutzbestimmungen schaffen neue Rechte für Käufer, aber auch neue Risiken für alle Beteiligten. Aktuelle BGH-Urteile von 2024/2025 erklären Maklerverträge komplett für nichtig, wenn sie gegen das Bestellerprinzip verstoßen. 80% aller Immobilienkäufer unterschreiben weiterhin Kaufverträge ohne anwaltliche Prüfung – ein folgenschwerer Fehler bei durchschnittlichen Immobilienpreisen von 3.400 Euro pro Quadratmeter.

Die Kanzlei Spiekermann ist auf Maklerrecht & Vertragsrecht spezialisiert und unterstützt Immobilienkäufer, Verkäufer, Makler und Unternehmen bei der Navigation durch die komplexe Rechtslage. Ob Provisionsstreitigkeiten, Kaufvertragsprüfung oder versteckte Mängel – wir sorgen für Rechtssicherheit in einem Rechtsgebiet, das sich ständig wandelt. Eine 349-Euro-Kaufvertragsprüfung verhindert regelmäßig Schäden von 10.000 bis 50.000 Euro.

Herausforderungen im Maklerrecht & Vertragsrecht

Die neuen Rechtsentwicklungen bringen für alle Beteiligten erhebliche Risiken mit sich:

  • Bestellerprinzip & Halbteilungsgrundsatz führen zu Fallstricken: Seit 23. Dezember 2020 können Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern maximal 50% der Maklerkosten aufgebürdet bekommen. Das wegweisende BGH-Urteil vom 6. März 2025 zeigt: Bei Verstößen gegen den Halbteilungsgrundsatz werden Maklerverträge komplett nichtig – Käufer erhalten ihre gesamte Provision zurück.
  • Verschärfte Transparenzpflichten bei Doppeltätigkeit: Das BGH-Urteil vom 21. März 2024 verlangt von Maklern bei gleichzeitiger Vertretung beider Parteien vollständige Transparenz und Offenlegung des anderen Maklervertrags. Käufer erhalten ein Zurückbehaltungsrecht bis zur kompletten Aufklärung – ein mächtiges Druckmittel.
  • Versteckte Mängel & arglistige Täuschung: Die Rechtsprechung zu arglistiger Täuschung wird immer strenger. Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall, Altlasten und sogar Geruchsprobleme müssen offengelegt werden. Verstöße führen zu Vertragsrücktritt und Schadensersatz zwischen 10.000 und 100.000 Euro.
  • Komplexe Abgrenzungen & Ausnahmen: Die BGH-Definition von “Einfamilienhaus” erfasst sogar Häuser mit untergeordneter gewerblicher Nutzung bis zu 20% der Gesamtfläche. Bei Gewerbeimmobilien gelten andere Regeln. Diese Details entscheiden über Tausende Euro Unterschied in der Provisionslast.

Erfolgreiche Fälle aus der Praxis

Unsere spezialisierte Expertise hat bereits vielen Mandanten geholfen, komplexe rechtliche Situationen erfolgreich zu meistern:

  • 35.000 Euro Maklerprovision erfolgreich abgewehrt: Bei einer Gewerbeimmobilie deckten wir eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer auf – beide waren Gesellschafter derselben Projektentwicklungsgesellschaft. Ergebnis: Vollständige Befreiung von der Provisionszahlung aufgrund des Verflechtungsverbots.
  • Versteckte Mängel trotz “Gekauft-wie-gesehen”-Klausel: Wir setzten für Mandanten Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Feuchtigkeitsschäden durch. Die Sanierungskosten von 85.000 Euro wurden vollständig vom Verkäufer übernommen, weil wir arglistige Täuschung beweisen konnten.
  • 42.000 Euro Maklerprovision durch Vorkenntnis-Nachweis gespart: Käufer-Mandanten hatten eine Immobilie bereits vor Maklerbeauftragung kennengelernt. Durch systematische Zeugenvernehmung konnten wir die Vorkenntnis beweisen – das Landgericht folgte unserer Argumentation.

Warum unsere Kanzlei?

Spezialisiert auf Maklerrecht & Vertragsrecht – Als eine der wenigen Kanzleien mit ausschließlicher Fokussierung verfolgen wir jede BGH-Entscheidung und Gesetzesänderung in Echtzeit.

Präventive Beratung mit nachweisbarem ROI – Eine 349-Euro-Kaufvertragsprüfung bietet ein ROI-Verhältnis von 1:30 bis 1:150 gegenüber vermiedenen Folgeschäden.

85% Erfolgsquote bei gerichtlichen Verfahren – Unsere systematische Erfolgseinschätzung basiert auf über 500 geführten Verfahren im Immobilienbereich.

Digitale Innovation trifft juristische Tradition – Wir bieten als einzige Kanzlei spezialisierte Rechtsberatung für PropTech, Smart Buildings und ESG-Regulatorik.

Lassen Sie sich beraten! Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.